
Orden für Musikzüge und Kapellen
Um die Wichtigkeit des karnevalistischen Tanzsportes in unserem Verband zu demonstrieren, werden an besonders treue Mitglieder Auszeichnungen verliehen.
Voraussetzungen:
- insgesamt 11jährige aktive Mitwirkung in einem Musikzug oder einer Musik-Kapelle, die Mitglied im Regionalverband BSF ist.
- insgesamt 11jährige aktive Mitwirkung im Fachausschuß Musikwesen des BSF
Die in den Punkten 1 und 2 genannten Tätigkeiten zählen jeweils ab dem 16. Lebensjahr.