Verdienstorden Stufe 2
Um die Wichtigkeit des karnevalistischen Tanzsportes in unserem Verband zu demonstrieren, werden an besonders treue Mitglieder Auszeichnungen verliehen.
Persönliche Voraussetzungen:
- insgesamt 15jährige aktive Tätigkeit im Präsidium, dem Vorstand, dem Vereinsausschuß, der Vereinsjugendleitung, dem Elferrat oder als Trainer/in (sofern diese ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben) eines Mitgliedvereins des Regionalverbandes BSF
- insgesamt 22jährige aktive Tätigkeit im Vereinsleben eines Mitgliedvereins des Regionalverbandes BSF
- insgesamt 15jährige aktive Tätigkeit im Präsidium, in einem der bestehenden BSF-Fachausschüsse oder in der Jugendleitung der BSF-Jugendorganisation
- Die auszuzeichnende Person muß bereits Träger des Verdienstordens Stufe I bzw. des Verdienstordens Stufe I für Zünfte und Maskengruppen bzw. Musikwesen sein.
Die in den Punkten 1 bis 3 genannten Tätigkeiten zählen jeweils ab dem 16. Lebensjahr.